Jegliche Form von Leistung seitens des Künstlers erfolgt auf Grundlage dieser AGB. Kundeneigene Vorgaben können nach Absprache berücksichtigt werden.
- Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung liegen ausschließlich beim Künstler.
- Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen.
- Dem Künstler ist eine Stellfläche zum Aufbau seiner Anlage bzw. Instrumente von mindestens 3m x 2m zur Verfügung zu stellen. Die Stellfläche ist vor schlechten Witterungsverhältnissen zu schützen. Im Bereich der Stellfläche, hat der Veranstalter für die elektrische Versorgung zu sorgen. Der Stromanschluss sollte jedoch nicht weiter als 50 Meter von der Stellfläche entfernt sein. Die im Falle einer defekten oder nicht VDE gerechten 220/230 Volt Steckdose und die daraus entstandenen Schäden an der Musikanlage haftet der Veranstalter.
- Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
- Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort, sowie für Schäden an dem Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet dieser nach Maßgabe des BGB.
- Die vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter ohne wichtigen Grund ist unzulässig.
- Eine Vertragsstrafe in Höhe der Gage gilt für beide Vertragspartner als vereinbart.
- Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden.
Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.
- Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Gage festgesetzt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, z.B. plötzliche schwere Krankheit, Todesfall im engsten Familienkreis, Verkehrsunfall, plötzlicher Stau usw., der Künstler zu dem vereinbarten Termin zu spät oder gar nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.
- Die GEMA-Rechte müssen bei öffentlichen Veranstaltungen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden.
- Für behördenpflichtige Anmeldungen und Sicherheitsaspekte sorgt der Veranstalter und trägt die volle Verantwortung.
- Die Gage wird unmittelbar nach Auftrittsende in bar an den Künstler oder seinen Vertreter ausgezahlt.
Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
Reklamationen müssen dem Künstler unmittelbar während der Veranstaltung bekannt gemacht werden, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können. Reklamationen nach Ende der Veranstaltung berechtigen nicht zu einer Minderung der vereinbarten Zahlung.
Die Gage unterliegt nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern wird von dem Künstler selbst versteuert. Der Veranstalter erhält grundsätzlich eine Quittung.
- Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bayreuth. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Mit einer Auftragserteilung (verbindliche Buchung) werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ohne Einschränkungen anerkannt.